Thomas Richter
Sigrid Richter wuchs behütet in einer ländlichen Gegend nahe dem Plauer See im Bezirk Schwerin der DDR auf, wo sie eine unbeschwerte Kindheit verlebte. Ihre Eltern waren christlich geprägt. Sie gehörten keiner Partei an und waren politisch zurückhaltend. Sigrid Richter trat den Kinder- und Jugendorganisationen der DDR bei, wie es von allen Schülern erwartet wurde. Konfirmieren ließ sie sich bewusst erst nach der Schulzeit und trat etwas später der DDR-CDU bei. Bei der Studien- und Berufswahl orientierte sie sich an den gesellschaftlichen Erwartungen.
Der FDJ gehörten nahezu alle Jugendlichen ab 14 Jahren an. Jüngere Kinder wurden mit Schuleintritt meist Mitglieder der Pionierorganisation Ernst Thälmann, die der FDJ angegliedert war. Die Unterbringung in festen Gruppen mit strengen Regeln sollte sie auf das Leben im gesellschaftlichen Kollektiv vorbereiten. Außerdem sollte die FDJ die SED-Politik unter Jugendlichen propagieren und diente der ideologischen Vorbereitung junger Menschen für einen späteren Parteieintritt.
Offiziell war die Mitgliedschaft in der FDJ freiwillig. Doch die wenigen, die ihr nicht beitraten, mussten mit erheblichen schulischen und später beruflichen Nachteilen rechnen. So war ihnen in aller Regel der Zugang zum Abitur versperrt. Das galt besonders, wenn eine kritische Haltung auch in anderen Bereichen sichtbar wurde, etwa durch einen westlich geprägten Kleidungsstil oder dem Engagement in der Kirche und besonders in der evangelischen Jugendgruppe Junge Gemeinde.
Dieser persönliche Druck war neben zahlreichen Freizeitangeboten ein Hauptargument für die Mitgliedschaft in der FDJ. Von ihrer inhaltlich-politischen Arbeit fühlten sich hingegen viele Jugendliche nicht angesprochen und verließen die Jugendorganisation nach Abschluss ihrer Berufsausbildung bzw. des Studiums wieder.
Eine wichtige Funktion erfüllte die FDJ auch bei der Militarisierung der Gesellschaft. Sie war zusammen mit der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) unter anderem für die Förderung der Wehrbereitschaft der Jugendlichen zuständig.
Während des Studiums lernte Sigrid Richter ihren späteren Mann Rainer kennen, der politisch dachte und das System der DDR ablehnte. Sie heirateten im Jahr 1973. Nach ihrem Studienabschluss nahm Sigrid Richter 1974 eine Stelle an der Polytechnischen Oberschule in Freital bei Dresden als Deutsch- und Kunstlehrerin an. Auch aufgrund ihrer Berufswahl hatte sie sich bis dahin keine kritischen Gedanken zur politischen und gesellschaftlichen Situation in der DDR erlaubt.
Eine legale „ständige Ausreise” sahen die Gesetze der DDR nicht vor. Dennoch genehmigten die Behörden häufig entsprechende Anträge von Rentnern und anderen aus ihrer Sicht „unproduktiven” Menschen, während die meisten Bürger weder für Urlaube noch dauerhaft ins „nichtsozialistische Ausland” reisen durften.
Am 01. August 1975 begann sich die Lage zu ändern: Die DDR unterzeichnete genau wie zahlreiche europäische Staaten und die beiden Supermächte USA und Sowjetunion die Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE), die ein Bekenntnis zu den Menschenrechten umfasste. Nun konnten sich auch Nicht-Rentner darauf berufen, dass die DDR-Regierung den eigenen Bürgern ausdrücklich das Recht auf die freie Wahl des Wohnortes und Freizügigkeit eingeräumt hatte.
Trotzdem nahmen die zuständigen Behörden Anträge auf „Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR” häufig gar nicht erst an oder lehnten sie als „rechtswidrig” ab. Die Antragsteller wurden zu persönlichen Aussprachen einbestellt und auf die Aussichtslosigkeit ihres Unterfangens hingewiesen. Durch solche Einschüchterungen sollten die Antragsteller ihr Vorhaben von selbst zurücknehmen.
Wer weiterhin an seinem Ausreisebegehren festhielt, sah sich in aller Regel massiven Restriktionen und Diskriminierungen im Alltag ausgesetzt. Diese reichten von Rufschädigung, Studien- beziehungsweise Arbeitsplatzverlust bis hin zu Ermittlungsverfahren. Die Bearbeitung der Anträge zog sich oft über Jahre hin und ergab zumeist einen ablehnenden Bescheid.
Dennoch entfaltete die Möglichkeit, die DDR per Antrag verlassen zu können, eine Sogwirkung. Der ständig wachsenden Anzahl von Ausreiseersuchen und den sich mehr und mehr organisierenden Antragstellern mit teils öffentlichkeitswirksamen Protestaktionen waren die DDR-Behörden nicht gewachsen. Dies trug wesentlich zum Niedergang des SED-Staates bei.
Ein Antrag auf Ausreise war zwar formal ein legaler Vorgang, rief aber in der Regel das Ministerium für Staatssicherheit auf den Plan. Im Fall der Familie Richter wurden auch die örtliche Polizeidienststelle sowie der Schulleiter des neunjährigen Sohns Thomas in die Ermittlungen einbezogen.
Thomas Richter 1984 vor dem Haus seiner Eltern in Freital bei Dresden
Thomas Richter
Informationsbericht des Abschnittsbevollmächtigten der Volkspolizei zu einem Gespräch mit Ehemann Rainer Richter über die Ausreisepläne vom 10. November 1984
BSTU, MFS-AKTE RICHTER, BLATT 228
Protokoll über die heimliche Schlüsselbeschaffung für die Wohnung der Familie Richter durch das Ministerium für Staatssicherheit vom 10. Dezember 1984
BSTU, MFS-AKTE RICHTER, BLATT 202
Nach monatelangem Warten und wiederholten Ablehnungen ihrer Ausreisegesuche schien sich plötzlich eine andere Möglichkeit zum Verlassen der DDR zu bieten.
Wer in der DDR von der Stasi sprach, meinte damit das 1950 gegründete Ministerium für Staatssicherheit. Über Jahrzehnte ließ die SED-Führung das MfS zu einem flächendeckenden Überwachungs-, Manipulations- und Unterdrückungsapparat ausbauen, der ihren totalen Herrschaftsanspruch gegenüber der eigenen Bevölkerung sichern sollte. Das MfS richtete seine Aktivitäten nicht nur gegen die Bürger der DDR, sondern auch gegen die Bundesrepublik Deutschland als Staat sowie gegen Menschen und Organisationen im Ausland, die sich für die Einhaltung der Menschenrechte in der DDR einsetzten.
Das MfS war politische Geheimpolizei, Ermittlungsbehörde bei politischen Straftaten und Nachrichtendienst in einem. Dadurch besaß es umfassende Aufgaben und Kompetenzen, die keiner Kontrolle unterlagen. Lediglich die SED-Führung war gegenüber dem MfS weisungsberechtigt. Das MfS verstand sich als „Schild und Schwert der Partei“ und definierte diese Rolle in stalinistischer Tradition sehr weitreichend. Seine Mitarbeiter verfolgten nicht nur tatsächlich begangene „Taten“, sondern versuchten als eine Art „Ideologiepolizei” auch vorbeugend zu handeln. So zielte das MfS in den 1970er und 1980er Jahren auf eine möglichst flächendeckende Überwachung aller potenziellen Gegner und versuchte, oppositionelle Aktionen schon im Vorfeld zu verhindern. Dazu öffnete das MfS die Briefe verdächtiger Personen, hörte ihre Telefonate ab und ließ sie durch zahlreiche hauptamtliche und inoffizielle Mitarbeiter umfassend bespitzeln.
Auf diese Weise überwachten die Mitarbeiter des MfS das Leben und Verhalten der Menschen vom Beruf bis zur Intimsphäre. Dazu setzten sie alle zur Verfügung stehenden Mittel ein und wurden teils durch andere Institutionen wie Schulen, Betriebe und Gewerkschaften unterstützt. Gleichzeitig entwickelten sie Maßnahmenpläne, welche die „Zersetzung“ bestimmter Personen zum Ziel hatten.
Unter „Zersetzung“ verstand das MfS die „Zersplitterung, Lähmung, Desorganisierung und Isolierung feindlich-negativer Kräfte“. Der Betroffene sollte am Arbeitsplatz und in seinen persönlichen Beziehungen isoliert und diskreditiert werden, ohne das planvolle Handeln dahinter zu durchschauen. Das MfS stützte sich dabei auf Erkenntnisse der „operativen Psychologie“. Beispielsweise lösten inoffizielle Mitarbeiter gezielt interne Streitigkeiten in oppositionellen Gruppen aus, um sie von politischen Aktivitäten abzulenken.
Im Zuge des Zusammenbruchs der SED-Diktatur 1989/90 wurde das MfS am 18. November 1989 in Amt für Nationale Sicherheit umbenannt, schrittweise entmachtet und schließlich am 31. März 1990 aufgelöst. Seit 1992 dürfen Betroffene die Akten einsehen, die das MfS über sie angelegt hatte. Viele Menschen erfuhren erst bei ihrer Akteneinsicht vom Ausmaß der Überwachung, zum Teil durch Freunde oder engste Angehörige.
Verfügung des Ministeriums für Staatssicherheit zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Sigrid Richter vom 15. März 1985
BSTU, MFS-AKTE RICHTER, BLATT 03
Viele fluchtwillige Bürger nutzten die Hilfe Dritter, um aus der DDR zu entkommen. Die Formen der Unterstützung waren vielfältig. Fluchthelfer besorgten gefälschte Pässe, gruben aufwändig Tunnel, nahmen die Flüchtlinge auf Booten mit oder schmuggelten sie in Kofferräumen und umgebauten Autos über die Grenze.
Zahlreiche Fluchthelfer handelten aus Solidarität, unter ihnen auch Freunde, Bekannte und Familienangehörige aus dem Westen, die zuvor selbst aus der DDR geflohen waren. Kommerzielle Fluchthelfer hingegen, die auf eigene Faust oder in professionellen Gruppen arbeiteten, verlangten hohe Geldbeträge für ihre Ausschleusungsdienste.
Fluchthelfer nahmen ein hohes persönliches Risiko in Kauf. Das Ministerium für Staatssicherheit verübte Mordanschläge auf einige von ihnen und schleuste Spitzel in Fluchthilfeorganisationen ein. Wer als Helfer verhaftet wurde, musste mit langen Haftstrafen wegen „staatsfeindlichen Menschenhandels“ rechnen.
Sigrid und Rainer Richter glaubten, durch die Entscheidung gegen eine Flucht der Verhaftung gerade noch rechtzeitig entronnen zu sein. Am 20. März 1985 erwies sich diese Hoffnung jedoch als trügerisch.
Bei der Verhaftung wurde das Ehepaar Richter von ihrem Sohn Thomas getrennt. Der Neunjährige wurde vom Jugendamt in ein Kinderheim eingewiesen. Sigrid Richters Schwiegermutter setzte noch am Tag der Verhaftung alle Hebel in Bewegung, um ihn aus der staatlichen Obhut zu sich zu holen.
Offiziell gab es in der DDR keine politischen Gefangenen, sondern ausschließlich kriminelle Straftäter. Jedoch enthielt das Strafgesetzbuch der DDR (StGB) Paragrafen, die politische Gegner und Ausreisewillige kriminalisierten. Auch der interne Schriftverkehr des Strafvollzugs erfasste sogenannte Staatsverbrecher gesondert, die zum Beispiel wegen „staatsfeindlicher Hetze“ oder „landesverräterischer Nachrichtenübermittlung” inhaftiert waren. Zu einem solchen Urteil konnten bereits kritische Kommentare zur DDR in privaten Briefen führen.
Ausreisewillige verfolgte der Staat insbesondere mit den §§ 213 StGB („ungesetzlicher Grenzübertritt”) und 214 („Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit”). Auch die Vorbereitung einer Flucht war strafbar, wozu bereits die Äußerung von Fluchtgedanken im Freundes- und Familienkreis zählen konnte. Sogar die Kenntnis von Fluchtabsichten einer anderen Person war strafbar, wenn dies den Behörden nicht angezeigt wurde. Verloren Ausreisewillige auf Grund ihres Ausreiseantrages die Arbeit, konnten sie wegen des § 249 StGB („asoziales Verhalten”) verhaftet werden. Danach galten als asozial DDR-Bürger, die „arbeitsscheu“ waren, oder sich der Arbeit entzogen und mit ihrem asozialen Verhalten nicht der sozialistischen Lebensweise entsprachen.
Das MfS brachte politische Häftlinge vor ihrer Gerichtsverhandlung zumeist in eine der 17 eigenen Untersuchungshaftanstalten und verhörte sie dort oft monatelang. In den 1950er Jahren wandten die MfS-Mitarbeiter häufig physische Gewalt an, um die Inhaftierten zu Geständnissen zu bewegen. Ab den 1960er Jahren nutzten sie stattdessen vermehrt psychische Gewalt. Diese hinterließ keine körperlichen Spuren. Schlafentzug, Isolation, Fehlinformationen und Androhungen von Sanktionen gegen den Häftling und seine Familie schädigten und traumatisierten die Betroffenen jedoch in vielen Fällen nachhaltig.
Nach ihrer Verurteilung verbüßten die „Politischen“ ihre Freiheitsstrafe zusammen mit kriminellen Straftätern im regulären Strafvollzug. Dort sollten die Häftlinge offiziell zu angepassten Mitgliedern der sozialistischen Gesellschaft „erzogen“ werden. Faktisch zielte der Strafvollzug durch militärischen Drill und unverhältnismäßige Strafen darauf ab, die „Politischen“ als gebrochene Personen aus der Haft zu entlassen. Überfüllte Zellen, schlechte Ernährung und Bekleidung, hohe und unverhältnismäßige Disziplinarmaßnahmen sowie mangelhafte Hygiene und Gesundheitsversorgung hatten bei vielen Häftlingen bleibende physische und psychische Schäden zur Folge. Die erzwungene Haftarbeit im Schichtbetrieb unter schlechten Bedingungen war eine zusätzliche Belastung. Die Pflicht, als fachfremder Arbeiter eine sehr hohe Norm zu erfüllen, mangelnder Arbeitsschutz und veraltete Produktionsanlagen führten häufig zu Verletzungen. Es gab mehrere Fälle, in denen Gefangene die Arbeit sabotierten oder durch besondere Aktionen gegen den Arbeitszwang protestierten.
Nach der mehrtägigen Gerichtsverhandlung am 08., 12. und 14. August 1985 in Dresden wurde Sigrid Richter in das Frauengefängnis Hoheneck bei Stollberg in Sachsen verlegt. Dort waren sowohl politische als auch kriminelle Häftlinge untergebracht.
Sigrid Richter rechnete bei ihrer Ankunft in Hoheneck damit, die gesamte restliche Haftstrafe von mehr als vier Jahren absitzen zu müssen. Dies blieb ihr und ihrem Mann Dank des Freikaufs durch die Bundesrepublik Deutschland jedoch erspart.
Freikauf im Kontext der deutschen Teilung bezeichnet die Freilassung politischer DDR-Häftlinge aus dem Gefängnis gegen Waren, die die Bundesrepublik Deutschland an die DDR lieferte. Die meisten der freigekauften Häftlinge reisten nach ihrer Haftentlassung in die Bundesrepublik Deutschland aus. Aber auch Entlassungen in die DDR waren nicht selten, vor allem in den ersten Jahren nach Beginn des Freikaufs 1963.
Insgesamt kaufte die Bundesrepublik Deutschland zwischen 1963 und 1989 rund 33.000 politische Gefangene frei und zahlte für über 200.000 Ausreisegenehmigungen. Für jeden Häftling erhielt die DDR umgerechnet zwischen 40.000 und 96.000 D-Mark, in manchen Fällen auch mehr. Insgesamt belief sich der Wert der Gegenleistungen der Bundesrepublik für Freikauf und Ausreisen auf über 3,4 Milliarden D-Mark.
Mit der steigenden Anzahl freigekaufter Häftlinge sprach sich diese Praxis unter den DDR-Bürgern herum. Für viele Fluchtwillige entwickelte sich der Freikauf zu einer Perspektive, um im Falle einer Verhaftung doch noch nach Westen zu gelangen. Jedoch erfüllte sich diese Hoffnung längst nicht für alle politischen Häftlinge, die die DDR verlassen wollten. Als verlässliche Einnahmequelle trug der Freikauf dazu bei, die Zahlungsfähigkeit der DDR-Wirtschaft abzusichern.
Wer für den Freikauf vorgesehen war, verbrachte die letzten Tage der Haft in der Untersuchungshaftanstalt der Staatssicherheit auf dem Kaßberg in Karl-Marx-Stadt (heute Chemnitz), wo sie vor der Ausreise in den Westen „aufgepäppelt“ werden sollten. Nach der Entlassung aus der DDR-Staatsbürgerschaft gelangten die freigekauften Häftlinge mit Bussen eines Gießener Busunternehmens in das dortige Notaufnahmelager.
Die historische Bewertung des Freikaufs ist abhängig vom Standort des Betrachters: Für die Bundesrepublik waren humanitäre Motive ausschlaggebend, die DDR handelte aus wirtschaftlichen Gründen mit Menschen und aus Sicht der Häftlinge war der Freikauf meist die einzige Möglichkeit, wieder ein Leben in Freiheit führen zu können.
Beschluss des Bezirksgerichts Dresden über vorzeitige Haftentlassung auf Bewährung vom 31. Oktober 1986
BSTU, MFS-AKTE RICHTER, BLATT 169
Haftentlassungsschein von Sigrid Richter vom 04. November 1986
THOMAS RICHTER
Urkunde zur Entlassung Sigrid Richters aus der Staatsbürgerschaft der DDR vom 04. November 1986
THOMAS RICHTER
Familie Richter wenige Tage nach der Familienzusammenführung in Witten, Nordrhein-Westfalen
Thomas Richter
Ab dem 01. Januar 1987 war die Familie Richter in der Bundesrepublik wieder vereint. Ihr Ziel, die DDR in Richtung Westen zu verlassen, hatten Sigrid und Rainer Richter damit erreicht – allerdings um den Preis ihrer politischen Inhaftierung und der jahrelangen Trennung von ihrem Sohn. Sie ließen sich im Ruhrgebiet nieder und eröffneten dort eine Zahnarztpraxis. Sigrid Richter sprach bis zu ihrem Tod im Januar 2021 als Zeitzeugin in Schulveranstaltungen und Podiumsdiskussionen. In dieser Tätigkeit sah sie ihren persönlichen Beitrag zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Ihr Sohn Thomas wurde Pilot und arbeitet heute bei der Lufthansa.
Das Interview mit Sigrid Richter wurde im November 2019 durch das Menschenrechtszentrum Cottbus e.V. am Wohnort der Zeitzeugin in Witten geführt und aufgezeichnet.
Wir danken herzlich Thomas und seiner verstorbenen Mutter Sigrid Richter, dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen der Staatsicherheit (BStU) und allen weiteren Rechteinhabern für die Erlaubnis zur Nutzung der Fotos, Interviewclips und Dokumente für das Projekt NUR FORT VON HIER.